Neu: Wann und welche winterliche Ausrüstung in Kroatien verpflichtend ist

Gemäß dem Gesetz über die Verkehrssicherheit (NN 70/2019) sind Fahrer in Kroatien von 1. November bis 31. März verpflichtet, tagsüber das Tagfahrlicht oder Abblendlicht an motorisierten Fahrzeugen zu nutzen. Diese Regel gilt das ganze Jahr über für Motorradfahrer und Mopedfahrer. Obwohl der gesetzliche Grund für die Verwendung von Licht in der Winterzeit ökologischer Natur ist, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren, betonen Verkehrsexperten, dass die Nutzung von Licht das ganze Jahr über zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Sicherheit auf der Straße beiträgt, selbst bei sonnigen Bedingungen. Der erhöhte Kraftstoffverbrauch ist im Vergleich zu den potenziellen Verlusten von Menschenleben, die durch Unfälle entstehen können, minimal.

Was die Winterausrüstung betrifft, so ist vom 15. November bis 15. April die Verwendung von Winterausrüstung auf allen winterlichen Straßenabschnitten in Kroatien obligatorisch. Dazu gehören 839,2 km Autobahnen und 1.863,3 km Staats- und Bezirksstraßen, einschließlich bestimmter Abschnitte, die die Fährhäfen verbinden. Alle motorisierten Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen müssen Winterreifen (M+S) oder Sommerreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm sowie Schneeketten mitführen. Für Busse undLastkraftwagen, die keine Ketten verwenden können, sind Winterreifen an den Antriebsachsen Pflicht.

Wenn die Verkehrspolizei ein Fahrzeug ohne die entsprechende Ausrüstung unter winterlichen Bedingungen antrifft, kann dem Fahrer eine Geldstrafe von 132,72 Euro auferlegt werden.

Provjeri povijest automobila

Unesi broj šasije
Provjeri